1. Sie wurden strafrechtlich verurteilt?

Sie halten das Urteil des Landgerichts, Oberlandesgerichts oder Schwurgerichts für fehlerhaft? Dann kann eine Revision im Strafrecht möglich sein.

Die Revision ist keine neue Berufungsverhandlung. Das Revisionsgericht prüft grundsätzlich, ob das angefochtene Urteil auf Rechtsfehlern beruht etwa bei der Anwendung des Strafrechts, der Beweiswürdigung oder im Strafverfahren.

Wichtig: Die Revisionsfrist beträgt grundsätzlich nur eine Woche.

2. Wann ist eine Revision möglich?

Die Revision ist grundsätzlich gegen Urteile der Strafkammern, Schwurgerichte und gegen erstinstanzliche Urteile der Oberlandesgerichte zulässig.

Sie muss innerhalb einer Woche nach Verkündung des Urteils bei dem Gericht eingelegt werden, dessen Urteil angefochten wird. Die Revisionsbegründung muss grundsätzlich innerhalb eines weiteren Monats eingereicht werden.

Versäumen Sie diese Fristen nicht. Eine verspätete oder formfehlerhafte Revision kann als unzulässig verworfen werden.

3. Welche Fehler können gerügt werden?

Ich prüfe insbesondere:

  • die Verletzung materiellen Strafrechts;
  • Verfahrensfehler in der Hauptverhandlung;
  • fehlerhafte Beweiswürdigung;
  • lückenhafte, widersprüchliche oder unklare Urteilsgründe;
  • fehlerhafte Behandlung von Beweisanträgen;
  • Verstöße gegen Belehrungs- oder Verteidigungsrechte;
  • fehlerhafte Strafzumessung;
  • Rechtsfehler bei Einziehung, Maßregeln oder Nebenfolgen.

Eine bloße abweichende Bewertung der Beweise reicht für eine Revision grundsätzlich nicht aus. Die Beweiswürdigung kann aber angegriffen werden, wenn sie etwa widersprüchlich, lückenhaft oder mit Denkgesetzen unvereinbar ist.

4. Ihre Revisionsverteidigung

Ich prüfe das Urteil, das Hauptverhandlungsprotokoll und die Verfahrensakten. Anschließend bewerte ich, ob eine Sachrüge, Verfahrensrüge oder beide Revisionsarten erfolgversprechend erhoben werden können.

Besonders bei Verfahrensrügen gelten strenge Anforderungen. Die maßgeblichen Vorgänge und Unterlagen müssen vollständig und präzise dargestellt werden. Eine bloße Bezugnahme auf die Akte genügt regelmäßig nicht.

Ziel der Revision kann die vollständige oder teilweise Aufhebung des Urteils sein. Häufig wird das Verfahren anschließend zu einer neuen Verhandlung an ein anderes Gericht gleicher Ordnung zurückverwiesen.

5. Strafverteidigung in der Revision – bundesweit

Ich vertrete Sie bei der Prüfung und Durchführung der Revision – von der sofortigen Fristsicherung über die vollständige Aktenanalyse bis zur Revisionsbegründung und Vertretung vor dem Revisionsgericht.

6. FAQ

Was ist eine Revision im Strafrecht?
Die Revision prüft, ob ein Strafurteil auf Rechtsfehlern beruht. Eine vollständige neue Beweisaufnahme findet grundsätzlich nicht statt.
Wie lange läuft die Revisionsfrist?
Die Revision muss grundsätzlich innerhalb einer Woche nach Verkündung des Urteils eingelegt werden. Die Begründungsfrist beträgt grundsätzlich einen weiteren Monat.
Was ist der Unterschied zwischen Berufung und Revision?
Die Berufung eröffnet grundsätzlich eine neue Tatsachenverhandlung. Die Revision beschränkt sich dagegen auf die rechtliche Prüfung des Urteils.
Kann das Urteil durch eine Revision aufgehoben werden?
Ja. Bei einem durchgreifenden Rechtsfehler kann das Revisionsgericht das Urteil ganz oder teilweise aufheben und die Sache zur neuen Verhandlung zurückverweisen.
Was sollte ich jetzt tun?
Sichern Sie das Urteil, die Rechtsmittelbelehrung und alle gerichtlichen Schreiben. Lassen Sie die Revisionsfrist sofort anwaltlich prüfen und beauftragen Sie nicht erst kurz vor Fristablauf einen Verteidiger.