Durchsuchung Ihrer Wohnung, Geschäftsräume oder Ihres Fahrzeugs?

Die Polizei, Staatsanwaltschaft, der Zoll oder eine andere Ermittlungsbehörde hat Ihre Räume durchsucht und Gegenstände, Unterlagen, Computer oder Mobiltelefone mitgenommen?

Dann sollten Sie sofort anwaltlich prüfen lassen, ob die Durchsuchung und die Sicherstellung rechtmäßig waren.

Eine Durchsuchung ist ein erheblicher Eingriff in Ihre Grundrechte. Sie setzt grundsätzlich einen konkreten Tatverdacht voraus und muss verhältnismäßig sein. Bloße Vermutungen reichen nicht aus.

1. Durchsuchung wegen jedes strafrechtlichen Vorwurfs

Ich vertrete Beschuldigte nach Durchsuchungen insbesondere wegen:

  • Diebstahl, Betrug und Untreue;
  • Steuerhinterziehung und Steuerstrafverfahren;
  • Schwarzarbeit und Mindestlohnverstößen;
  • Geldwäsche;
  • Insolvenzverschleppung und Wirtschaftsstraftaten;
  • Betäubungsmitteldelikten;
  • Sexual-, Gewalt- und Eigentumsdelikten;
  • Urheberrechts- und IT-Strafverfahren.

Auch in Zoll-, Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren gelten besondere Anforderungen an Tatverdacht, Beschluss, Umfang und Verhältnismäßigkeit der Maßnahme.

2. Was wird nach der Durchsuchung geprüft?

Ich prüfe insbesondere:

  • ob ein wirksamer Durchsuchungsbeschluss vorlag;
  • ob der Tatvorwurf ausreichend konkret beschrieben wurde;
  • ob die richtigen Räume und Personen betroffen waren;
  • ob Gefahr im Verzug tatsächlich vorlag;
  • ob die Ermittlungsbehörden den Beschluss überschritten haben;
  • ob Gegenstände oder Daten überhaupt beweiserheblich sind;
  • ob beschlagnahmefreie Unterlagen mitgenommen wurden;
  • ob eine Rückgabe oder Löschung verlangt werden kann.

Die Ermittlungsbehörden dürfen nicht ohne Weiteres sämtliche Daten, Computer oder Unterlagen dauerhaft behalten. Nicht relevante Gegenstände und Daten müssen ausgesondert werden.

3. Rückgabe beschlagnahmter Sachen

Wurden Ihr Mobiltelefon, Computer, Fahrzeug, wichtige Unterlagen oder andere Gegenstände sichergestellt, beantragen wir deren Herausgabe beziehungsweise Rückgabe.

Dazu prüfen wir, ob die Gegenstände noch für das Verfahren benötigt werden, ob eine Kopie der Daten ausreicht oder ob die Beschlagnahme unverhältnismäßig ist. Gegen eine Beschlagnahme kann eine gerichtliche Entscheidung beantragt werden. Auch eine Beschwerde ist möglich.

4. Ihre Verteidigung nach der Durchsuchung

Ich übernehme die vollständige strafrechtliche Verteidigung:

  • Prüfung der Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung;
  • Akteneinsicht und Bewertung des Tatverdachts;
  • Beantragung der Rückgabe sichergestellter Gegenstände;
  • Vorgehen gegen rechtswidrige Durchsuchungen;
  • Prüfung der Verwertbarkeit erlangter Beweise;
  • Verteidigung im gesamten Ermittlungsverfahren;
  • Vertretung vor Gericht, falls ein Prozess nicht vermieden werden kann.

Eine Durchsuchung ist noch keine Verurteilung. Entscheidend ist, was die Behörden tatsächlich gefunden haben und ob sie die gesetzlichen Grenzen eingehalten haben.

5. Sie haben nach einer Durchsuchung Anspruch auf Klarheit

Bewahren Sie den Durchsuchungsbeschluss und das Sicherstellungsverzeichnis auf. Geben Sie keine Erklärung zum Tatvorwurf ab, bevor Sie anwaltlich beraten wurden. Auch nach einer bereits beendeten Durchsuchung können Rechtmäßigkeit, Beschlagnahme und Rückgabe gerichtlich geprüft werden.

Rufen Sie jetzt an, wenn Ihre Wohnung, Geschäftsräume oder andere Räume durchsucht wurden oder Gegenstände und Daten mitgenommen worden sind. Je früher die Maßnahme geprüft wird, desto besser können Fehler festgestellt und Rückgaben durchgesetzt werden.

6. FAQ: Durchsuchung und Beschlagnahme

Was soll ich nach einer Durchsuchung tun?
Bewahren Sie den Durchsuchungsbeschluss und das Sicherstellungsverzeichnis auf und geben Sie keine ungeprüfte Erklärung zum Tatvorwurf ab. Lassen Sie die Maßnahme anwaltlich prüfen.
Ist jede Durchsuchung rechtmäßig?
Nein. Erforderlich sind grundsätzlich ein konkreter Tatverdacht sowie eine geeignete, erforderliche und verhältnismäßige Maßnahme.
Kann ich beschlagnahmte Sachen zurückbekommen?
Ja, wenn sie nicht mehr benötigt werden, nicht beweiserheblich sind oder die Beschlagnahme unverhältnismäßig ist. Eine gerichtliche Entscheidung kann beantragt werden.
Was gilt für Computer und Mobiltelefone?
Geräte dürfen zur Durchsicht vorläufig sichergestellt werden. Eine dauerhafte Beschlagnahme darf sich jedoch nur auf beweiserhebliche Daten oder Gegenstände erstrecken.
Kann ich gegen eine Durchsuchung vorgehen, obwohl sie schon beendet ist?
Ja. Die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung und der Beschlagnahme kann auch nachträglich gerichtlich überprüft werden.