Durchsuchung Ihrer Wohnung, Geschäftsräume oder Ihres Fahrzeugs?
Die Polizei, Staatsanwaltschaft, der Zoll oder eine andere Ermittlungsbehörde hat Ihre Räume durchsucht und Gegenstände, Unterlagen, Computer oder Mobiltelefone mitgenommen?
Dann sollten Sie sofort anwaltlich prüfen lassen, ob die Durchsuchung und die Sicherstellung rechtmäßig waren.
Eine Durchsuchung ist ein erheblicher Eingriff in Ihre Grundrechte. Sie setzt grundsätzlich einen konkreten Tatverdacht voraus und muss verhältnismäßig sein. Bloße Vermutungen reichen nicht aus.
1. Durchsuchung wegen jedes strafrechtlichen Vorwurfs
Ich vertrete Beschuldigte nach Durchsuchungen insbesondere wegen:
- Diebstahl, Betrug und Untreue;
- Steuerhinterziehung und Steuerstrafverfahren;
- Schwarzarbeit und Mindestlohnverstößen;
- Geldwäsche;
- Insolvenzverschleppung und Wirtschaftsstraftaten;
- Betäubungsmitteldelikten;
- Sexual-, Gewalt- und Eigentumsdelikten;
- Urheberrechts- und IT-Strafverfahren.
Auch in Zoll-, Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren gelten besondere Anforderungen an Tatverdacht, Beschluss, Umfang und Verhältnismäßigkeit der Maßnahme.
2. Was wird nach der Durchsuchung geprüft?
Ich prüfe insbesondere:
- ob ein wirksamer Durchsuchungsbeschluss vorlag;
- ob der Tatvorwurf ausreichend konkret beschrieben wurde;
- ob die richtigen Räume und Personen betroffen waren;
- ob Gefahr im Verzug tatsächlich vorlag;
- ob die Ermittlungsbehörden den Beschluss überschritten haben;
- ob Gegenstände oder Daten überhaupt beweiserheblich sind;
- ob beschlagnahmefreie Unterlagen mitgenommen wurden;
- ob eine Rückgabe oder Löschung verlangt werden kann.
Die Ermittlungsbehörden dürfen nicht ohne Weiteres sämtliche Daten, Computer oder Unterlagen dauerhaft behalten. Nicht relevante Gegenstände und Daten müssen ausgesondert werden.
3. Rückgabe beschlagnahmter Sachen
Wurden Ihr Mobiltelefon, Computer, Fahrzeug, wichtige Unterlagen oder andere Gegenstände sichergestellt, beantragen wir deren Herausgabe beziehungsweise Rückgabe.
Dazu prüfen wir, ob die Gegenstände noch für das Verfahren benötigt werden, ob eine Kopie der Daten ausreicht oder ob die Beschlagnahme unverhältnismäßig ist. Gegen eine Beschlagnahme kann eine gerichtliche Entscheidung beantragt werden. Auch eine Beschwerde ist möglich.
4. Ihre Verteidigung nach der Durchsuchung
Ich übernehme die vollständige strafrechtliche Verteidigung:
- Prüfung der Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung;
- Akteneinsicht und Bewertung des Tatverdachts;
- Beantragung der Rückgabe sichergestellter Gegenstände;
- Vorgehen gegen rechtswidrige Durchsuchungen;
- Prüfung der Verwertbarkeit erlangter Beweise;
- Verteidigung im gesamten Ermittlungsverfahren;
- Vertretung vor Gericht, falls ein Prozess nicht vermieden werden kann.
Eine Durchsuchung ist noch keine Verurteilung. Entscheidend ist, was die Behörden tatsächlich gefunden haben und ob sie die gesetzlichen Grenzen eingehalten haben.
5. Sie haben nach einer Durchsuchung Anspruch auf Klarheit
Bewahren Sie den Durchsuchungsbeschluss und das Sicherstellungsverzeichnis auf. Geben Sie keine Erklärung zum Tatvorwurf ab, bevor Sie anwaltlich beraten wurden. Auch nach einer bereits beendeten Durchsuchung können Rechtmäßigkeit, Beschlagnahme und Rückgabe gerichtlich geprüft werden.
Rufen Sie jetzt an, wenn Ihre Wohnung, Geschäftsräume oder andere Räume durchsucht wurden oder Gegenstände und Daten mitgenommen worden sind. Je früher die Maßnahme geprüft wird, desto besser können Fehler festgestellt und Rückgaben durchgesetzt werden.